Am Vatertag postete Volkswagen einen Werbespot für ein neues Auto auf Instagram, in dem ein Schwarzer von einer überdimensionalen weißen Hand hin- und her geschubst und in einen Hauseingang hinein geschnipst wird, über dem ‚Petit Colon‘ (Kleiner Siedler bzw. Kleine Kolonie) steht. Am Ende erscheint eine Buchstabenfolge, die das N-Wort bildet, aus der dann ‚dER NEue Golf‘ entsteht. Damit ist der Straftatbestand der Volksverhetzung (§130 des Strafgesetzbuches) erfüllt. Die Reaktion von VW auf die Empörung war eine Entschuldigung und ein Abschieben der Verantwortung auf die Werbeabteilung etc.
Das offensichtlich rassistisch gemeinte Video ist besonders für Volkswagen problematisch, da seine Gründung 1937 auf eine Initiative Adolf Hitlers als KdF-Maßnahme (Kraft durch Freude) als Kopie des amerikanischen Model T von Ford erfolgt ist.
Warum macht VW solch eine Werbung? Niemand kann behaupten, dass das Video vor seiner Verbreitung auf Instagram nicht von der Chefetage abgesegnet worden sein kann. War es gar ein Auftrag des Managements bei VW?
Der Grund für die Initiative, einen erneuten Skandal bei Volkswagen auszulösen, kann durchaus beim Management liegen. Kurz vor Himmelfahrt stellte das Gericht das Verfahren gegen die für den Diesel-Abgasskandal verantwortlichen Manager ein. Das Geld, das dem Gericht für die Einstellung gezahlt wird, 4,5 Millionen Euro, zahlen nicht die Manager, sondern der Volkswagen-Konzern. Das ist nach der Betrugssoftware für die Abgaskontrolle die zweite Ungeheuerlichkeit, die jetzt mit einem erneuten Skandal vergessen gemacht werden soll. Man soll über Rassismus sprechen, nicht über das zweifelhafte Justizverfahren und kriminelle Handlungen von Managern.
Wen trifft es am meisten?
- Den Konzern: So wie beim Dieselskandal zahlt die Strafe (in den USA mehrere Milliarden Euro), jetzt – mit viereinhalb Millionen Euro – wieder der Konzern. Der Imageschaden weltweit wird sich in harten Zahlen äußern. Die Integrität von „Made in Germany“ ist ein zweites Mal angekratzt.
- People of Color: Jede rassistische Äußerung, sei es ein „Witz“ oder eine Hassbotschaft, ist nonverbale Gewalt, die in physischer Gewalt enden kann. Das Gefühl der Ausgrenzung und des Nichtdazugehörens wirken sich bei People of Color mit fatalen Folgen aus, beispielsweise durch Mangel an Selbstwertgefühl und Lebensfreude.
Wer darf entscheiden, wer wie viel wert ist? Darf man eine Minderheit aus selbstsüchtigen kommerziellen Interessen herabsetzen? Die Antwort ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine juristische: Hoffen wir, dass dieses Mal die Justiz die wirklich Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht und nicht wieder billig davon kommen lässt!
Zum Golf-Video https://www.youtube.com/watch?v=OckkYoTZBLM Zur Straftatbestand https://www.youtube.com/watch?v=61JEKCqkgiQ Zum Urteil gegen die VW-Manager (Kommentar von Radio Eins): https://www.radioeins.de/programm/sendungen/der_schoene_morgen/kommentar/hajo_schumacher.html
Askold Hitzler
Vorstandsmitglied GePGeMi e.V.